Allgemeine Geschäftsbedingungen der WS System GmbH
Stand: Juli 2026
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend „Vertragspartner“). Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir – selbst bei deren Kenntnis – nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Die AGB gelten für sämtliche Leistungen der WS System GmbH, insbesondere für die Vermietung und Gebrauchsüberlassung von Immobilien und Flächen, von Maschinen-, Robotik- und sonstigen Technikanlagen (nachfolgend „Mietgegenstand“) sowie für die Verwaltung von Immobilien, Anlagen, Vermögenswerten und Beteiligungen (nachfolgend „Verwaltungsleistungen“). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssten.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung eines Miet- bzw. Verwaltungsvertrags oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
§ 3 Mietgegenstand und Leistungsumfang
(1) Zustand, Umfang und Ausstattung des Mietgegenstands sowie Art und Umfang der Verwaltungsleistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Vertrag. Bei Übergabe eines Mietgegenstands wird auf Verlangen einer Partei ein Übergabeprotokoll erstellt.
(2) Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, die für die vom Vertragspartner beabsichtigte Nutzung erforderlich sind, hat – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – der Vertragspartner auf eigene Kosten einzuholen.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Beginn, Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Soweit dort nichts geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung der Miete bzw. Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Termine ganz oder mit einem erheblichen Teil in Verzug ist, den Mietgegenstand vertragswidrig gebraucht oder unbefugt Dritten überlässt.
(3) Nach Vertragsende ist der Mietgegenstand geräumt, gereinigt und in vertragsgemäßem Zustand an uns zurückzugeben.
§ 5 Miete, Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie – soweit vereinbart – zuzüglich Betriebs- und Nebenkosten.
(2) Die Miete bzw. Vergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag eines Monats, zu zahlen. Sonstige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Vertragspartner in Verzug; es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Dem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(4) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet ist (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und nach den gesetzlichen Vorschriften die Leistung zu verweigern bzw. vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen.
§ 6 Pflichten des Vertragspartners
(1) Der Vertragspartner hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen und die einschlägigen Bedienungs-, Wartungs- und Sicherheitsvorgaben einzuhalten.
(2) Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung des Mietgegenstands an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
(3) Schäden am Mietgegenstand sowie Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(4) Der Vertragspartner gewährt uns bzw. von uns beauftragten Personen nach vorheriger Ankündigung Zutritt zum Mietgegenstand, soweit dies zur Prüfung, Wartung, Instandhaltung oder Weitervermietung erforderlich ist.
§ 7 Instandhaltung, Mängel
(1) Wir erhalten den Mietgegenstand während der Mietzeit in dem vertraglich vereinbarten Zustand, soweit nicht vertraglich Instandhaltungs- oder Wartungspflichten auf den Vertragspartner übertragen wurden.
(2) Mängel des Mietgegenstands sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner hat uns Gelegenheit zu geben, Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Sachmängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Die Haftung nach § 8 dieser AGB bleibt unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); im letzteren Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Der Vertragspartner haftet für Schäden am Mietgegenstand, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte schuldhaft verursacht werden.
§ 9 Eigentum, Schutzrechte, Reverse Engineering
(1) Mietgegenstände einschließlich zugehöriger Software, Dokumentationen und Unterlagen bleiben unser Eigentum bzw. das Eigentum unserer Lizenzgeber.
(2) Der Vertragspartner ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, überlassene Anlagen, Produkte oder Software durch Beobachtung, Untersuchung, Rückbau oder Testen zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder Kennzeichnungen zu entfernen.
§ 10 Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung des Mietgegenstands sowie für Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners gilt § 548 BGB.
§ 11 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz zur Durchführung und Abwicklung der Verträge. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Stuhr. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere für Streitigkeiten über Wohnraum- und Grundstücksmiete (§ 29a ZPO), bleiben unberührt. Wir sind auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. die Lücke ausfüllt.